Sportbootführerschein (SBF):
Wir bilden die Sportbootführerscheine Binnen und See aus.
Binnen (Motor):
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren.
- Boote bis 20 Meter Länge
- PS unbegrenzt
- Binnenschifffahrtsstraßen
See (Motor):
Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren
Funkscheine:
Wir bilden das UBI und das SRC Sprechfunkzeugnis aus.
UBI- UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
- Sprechfunk auf Binnenschifffahrtsstraßen
- Sobald ein Funkgerät verbaut ist wird das UBI benötigt.
- Dient zur Kommunikation auf dem Gewässer. (Notfälle, Informationen, INFO über Gewässer, Anmelden bei Schleusen etc.)
SRC - Short Range Certificate
Wenn auf Ihrem eigenen Boot oder auf einem Leih-Boot eine UKW-Funkanlage fest verbaut ist, müssen Sie über das SRC verfügen.
- Sprechfunk für Küstengewässer (Meer)
- sichere Kommunikation auch wenn der Handyempfang nicht mehr möglich ist.
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